Ab 1.Januar 2022 tritt die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft. Die Ueberarbeitung aktualisiert die BauAV auf den Stand der Technik. Sie ist ein Gemeinschaftswerk der Sozialpartner der Baubranche und der SUVA.
Ab 1.Januar 2022 tritt die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft. Die Ueberarbeitung aktualisiert die BauAV auf den Stand der Technik. Sie ist ein Gemeinschaftswerk der Sozialpartner der Baubranche und der SUVA.